Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-08, 17 Sa 1484/07

17 Sa 1484/07Arbeitsgericht08.11.2007

Regest

Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei ergänzender Auslegung zu § 11 I TVÜ-VKA einen Anspruch auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1484/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: 17 Sa 1484/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1108.17SA1484.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Beschäftigte, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, haben bei ergänzender Auslegung zu § 11 I TVÜ-VKA einen Anspruch auf eine kinderbezogene Besitzstandszulage.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 19.06.2007 - 1 Ca 85/07 - wird zurückgewiesen unter Klarstellung wie folgt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.269,38 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 181,34 € seit dem 01.07.2006, 01.08.2006, 01.09.2006, 01.10.2006, 01.11.2006, 01.12.2006 und 01.01.2007 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01.01.2007, fällig jeweils am letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat, eine kinderbezogene Besitzstandszulage von 181,34 € zu monatlich zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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