Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-06, 12 Sa 904/07

12 Sa 904/07Arbeitsgericht06.11.2007

Regest

Die Tätigkeit eines Leiters der Datenverarbeitungszentrale einer Fachhochschule ist nicht durch das Maß der mit ihr verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 1a BAT herausgehoben und damit nicht nach Vergütungsgruppe Ia Fallgruppe 1a BAT zu vergüten.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 904/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-06

Aktenzeichen: 12 Sa 904/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1106.12SA904.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BAT, Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 1a BAT, TV-L

Leitsätze

Die Tätigkeit eines Leiters der Datenverarbeitungszentrale einer Fachhochschule ist nicht durch das Maß der mit ihr verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 1a BAT herausgehoben und damit nicht nach Vergütungsgruppe Ia Fallgruppe 1a BAT zu vergüten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 03.05.2007 - 2 Ca 2209/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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