12 Sa 1271/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-23, 12 Sa 1271/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-23, 12 Sa 1271/07
12 Sa 1271/07Arbeitsgericht23.10.2007
Regest
Der Kläger forderte vergeblich die Feststellung, er sei im Wege des Bewährungsaufstiegs in Vergütungsgruppe Ib Fallgr. 2 BAT eingruppiert. Die Tarifautomatik greift für Lehrkräfte angesichts der Regelung in Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht. Daran ändert nichts, dass die Geltung der Anlage 1a BAT im Arbeitsvertrag in der Annahme vereinbart wurde, diese Anlage sei noch nicht wieder in Kraft getreten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1271/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-23
Aktenzeichen: 12 Sa 1271/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1023.12SA1271.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BAT, Anlage 1a BAT, Vorbemerkungen Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen, §§ 22, 23, 23a BAT
Leitsätze
Der Kläger forderte vergeblich die Feststellung, er sei im Wege des Bewährungsaufstiegs in Vergütungsgruppe Ib Fallgr. 2 BAT eingruppiert. Die Tarifautomatik greift für Lehrkräfte
angesichts der Regelung in Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht. Daran ändert nichts, dass die Geltung der Anlage 1a BAT im Arbeitsvertrag in der Annahme vereinbart wurde, diese Anlage sei noch nicht wieder in Kraft getreten.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 19. Juni 2006 - 3 Ca 2583/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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