Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-23, 12 Sa 1271/07

12 Sa 1271/07Arbeitsgericht23.10.2007

Regest

Der Kläger forderte vergeblich die Feststellung, er sei im Wege des Bewährungsaufstiegs in Vergütungsgruppe Ib Fallgr. 2 BAT eingruppiert. Die Tarifautomatik greift für Lehrkräfte angesichts der Regelung in Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht. Daran ändert nichts, dass die Geltung der Anlage 1a BAT im Arbeitsvertrag in der Annahme vereinbart wurde, diese Anlage sei noch nicht wieder in Kraft getreten.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 1271/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-23

Aktenzeichen: 12 Sa 1271/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1023.12SA1271.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BAT, Anlage 1a BAT, Vorbemerkungen Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen, §§ 22, 23, 23a BAT

Leitsätze

Der Kläger forderte vergeblich die Feststellung, er sei im Wege des Bewährungsaufstiegs in Vergütungsgruppe Ib Fallgr. 2 BAT eingruppiert. Die Tarifautomatik greift für Lehrkräfte

angesichts der Regelung in Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht. Daran ändert nichts, dass die Geltung der Anlage 1a BAT im Arbeitsvertrag in der Annahme vereinbart wurde, diese Anlage sei noch nicht wieder in Kraft getreten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 19. Juni 2006 - 3 Ca 2583/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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