Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-10-16, 14 Sa 1416/07

14 Sa 1416/07Arbeitsgericht16.10.2007

Regest

Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1416/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-16

Aktenzeichen: 14 Sa 1416/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1016.14SA1416.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 611 BGB, § 259 ZPO, § 2, § 5, § 6 GA Metallindustrie NRW 2006

Leitsätze

Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund (8 Ca 618/07) vom 2. Mai 2007 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 398,82 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 26. Februar 2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger ab Februar 2007 eine außertarifliche Zulage in Höhe von 66,47 Euro brutto monatlich zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8,5 Prozent, die Beklagte zu 91,5 Prozent.

Der Streitwert wird auf 2.942,92 Euro festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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