10 Ta 163/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-31, 10 Ta 163/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-31, 10 Ta 163/07
10 Ta 163/07Arbeitsgericht31.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 163/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: 10 Ta 163/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0531.10TA163.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 22.02.2007 - 1 BVGa 1/07 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 4.000,00 € und für den Vergleich vom 26.01.2007 auf 8.000,00 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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