Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-10, 17 Sa 1890/06

17 Sa 1890/06Arbeitsgericht10.05.2007

Regest

Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K. Die Zahlung der anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-K verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1890/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-10

Aktenzeichen: 17 Sa 1890/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0510.17SA1890.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K. Die Zahlung der anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-K verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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