17 Sa 1890/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-10, 17 Sa 1890/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-10, 17 Sa 1890/06
17 Sa 1890/06Arbeitsgericht10.05.2007
Regest
Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K. Die Zahlung der anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-K verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1890/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-10
Aktenzeichen: 17 Sa 1890/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0510.17SA1890.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch auf Zahlung der vollen Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD-K. Die Zahlung der anteiligen Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-K verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 TzBfG
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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