10 TaBV 112/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-03, 10 TaBV 112/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-05-03, 10 TaBV 112/06
10 TaBV 112/06Arbeitsgericht03.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 112/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-03
Aktenzeichen: 10 TaBV 112/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0503.10TABV112.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 19, 117 Abs. 2 BetrVG, § 3 Abs. 4 WO
Tenor
Die Beschwerde der Personalvertretung Bord gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 31.08.2006 - 4 BV 106/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt richtig gestellt wird:
Die Wahl der Personalvertretung Bord vom 13.03.2006 bis 17.03.2006 ist unwirksam.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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