7 Ta 90/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-21, 7 Ta 90/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-21, 7 Ta 90/07
7 Ta 90/07Arbeitsgericht21.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Ta 90/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-21
Aktenzeichen: 7 Ta 90/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0221.7TA90.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 888 ZPO
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 01.02.2007 - 3 Ca 765/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 8.094,00 € festgesetzt.
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