17 Sa 1621/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-15, 17 Sa 1621/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-15, 17 Sa 1621/06
17 Sa 1621/06Arbeitsgericht15.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1621/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-15
Aktenzeichen: 17 Sa 1621/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0215.17SA1621.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.08.2006 - 3 Ca 230/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil vom 18.04.2006 wird aufgehoben und festgestellt, dass die Dienstwohnungsvergütung nach Ziff. 3.2 DWVA/NW unter Zugrundelegung des nach der Teilzeitbeschäftigung der Klägerin zu bemessenden Gehalts zu berechnen ist,
und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.415,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 8 %, die Beklagte zu 92 % mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis der Klägerin im Termin vom 18.04.2006 entstanden sind. Diese werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.