17 Sa 1403/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-08, 17 Sa 1403/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-02-08, 17 Sa 1403/06
17 Sa 1403/06Arbeitsgericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1403/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 17 Sa 1403/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0208.17SA1403.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.07.2006 - 2 Ca 582/06 - wird zurückgewiesen.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien zu je ½.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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