13 TaBV 58/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-19, 13 TaBV 58/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-01-19, 13 TaBV 58/06
13 TaBV 58/06Arbeitsgericht19.01.2007
Regest
Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 58/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-19
Aktenzeichen: 13 TaBV 58/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:0119.13TABV58.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 83 SGB IX
Leitsätze
Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Abschluss einer Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX.
Tenor
Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.05.2006 - 3 BV 8/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag abgewiesen wird.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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