2 Sa 867/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-06, 2 Sa 867/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-06, 2 Sa 867/06
2 Sa 867/06Arbeitsgericht06.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 867/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-06
Aktenzeichen: 2 Sa 867/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1206.2SA867.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG, 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 20.04.2006 - 1 (2) Ca 1332/05 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 15.07.2005 nicht zum 31.10.2005 aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 3/5 und der Kläger zu 2/5.
Streitwert für das Berufungsverfahren: unverändert 16.430,30 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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