2 Ta 804/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-04, 2 Ta 804/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-12-04, 2 Ta 804/06
2 Ta 804/06Arbeitsgericht04.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 804/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-04
Aktenzeichen: 2 Ta 804/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1204.2TA804.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 24.11.2006 - 2 Ga 34/06 - teilweise zu Ziffer 5) wie folgt abgeändert:
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist auch bezüglich des auf Unterlassung ab 01.12.2006 gerichteten Antrags der Verfügungsklägerin gemäß Ziffer 1 b) ihrer Antragsschrift vom 23.11.20006 eröffnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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