13 Ta 528/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-29, 13 Ta 528/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-29, 13 Ta 528/06
13 Ta 528/06Arbeitsgericht29.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 528/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: 13 Ta 528/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1129.13TA528.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3; 33 Abs. 3 RVG; §§ 99 Abs. 1, 100 BetrVG; § 5 ZPO; § 16 Abs. 3 SGV II
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 12.07.2006 - 3 BV 2/06 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 1.355,23 € festgesetzt.
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