9 Sa 2313/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-09-12, 9 Sa 2313/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-09-12, 9 Sa 2313/05
9 Sa 2313/05Arbeitsgericht12.09.2006
Regest
Es ist in Ausbildungsverträgen zulässig, eine fehlende gesundheitliche Eignung als aufschiebende Bedingung zu vereinbaren.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 2313/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: 9 Sa 2313/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0912.9SA2313.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 158 BGB, § 5 KrPflG
Leitsätze
Es ist in Ausbildungsverträgen zulässig, eine fehlende gesundheitliche Eignung als
aufschiebende Bedingung zu vereinbaren.
Tenor
-
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.10.2005 - 9 Ca 4339/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird nicht zugelassen
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