19 Sa 668/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-29, 19 Sa 668/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-29, 19 Sa 668/06
19 Sa 668/06Arbeitsgericht29.08.2006
Regest
Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn ein anderer Unternehmer einen Möbelvertrieb mit der halben Belegschaft eines früheren Betriebsinhabers an einem anderen Betriebsstandort führt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 668/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-29
Aktenzeichen: 19 Sa 668/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0829.19SA668.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 1 BGB
Leitsätze
Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn ein anderer Unternehmer einen Möbelvertrieb mit der halben Belegschaft eines früheren Betriebsinhabers an einem anderen Betriebsstandort führt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 13.03.2006 - 2 Ca 1634/05 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung
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