Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-17, 17 Sa 2212/05

17 Sa 2212/05Arbeitsgericht17.08.2006

Regest

Eine Vertragsbindung von zum Zeitpunkt der Kündigung noch 13 Monaten aufgrund der vertraglichen Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung rechtfertigt im Fall der Betriebsstilllegung keiner außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist entsprechend § 113 InsO.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 2212/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-17

Aktenzeichen: 17 Sa 2212/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0817.17SA2212.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Leitsätze

Eine Vertragsbindung von zum Zeitpunkt der Kündigung noch 13 Monaten aufgrund der vertraglichen Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung rechtfertigt im Fall der Betriebsstilllegung keiner außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist entsprechend § 113 InsO.

Tenor

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen

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