5 Sa 2293/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-15, 5 Sa 2293/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-15, 5 Sa 2293/05
5 Sa 2293/05Arbeitsgericht15.08.2006
Regest
§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG erfordert eine zweckgebundene Zuweisung der Haushaltsmittel für die Erledigung von zeitlich begrenzten Tätigkeiten. Diesem Erfordernis genügt § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NRW 2004/2005.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 2293/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-15
Aktenzeichen: 5 Sa 2293/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0815.5SA2293.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NRW 2004/2005
Leitsätze
§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG erfordert eine zweckgebundene Zuweisung der Haushaltsmittel für die Erledigung von zeitlich begrenzten Tätigkeiten. Diesem Erfordernis genügt § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz NRW 2004/2005.
Tenor
Auf die Berufung des beklagten L2xxxx vom 19.12.2005 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 28.10.2005 - 4 Ca 560/05 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.