Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-28, 10 TaBV 12/06

10 TaBV 12/06Arbeitsgericht28.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 12/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-07-28

Aktenzeichen: 10 TaBV 12/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0728.10TABV12.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 25 Abs. 1, 29 Abs. 2, 33, 34 Abs. 1 BetrVG§§ 99 Abs. 1 bis 4, 100 Abs. 2, 101 BetrVG§§ 87, 89, 64, 55 ArbGG

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 19.08.2005 - 1 BV 245/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Herrn M3xxxx B5xxxxxxxxx als stellvertretender Bereichsleiter und zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 des Entgeltrahmentarifvertrages für die punktbesoldeten Arbeitnehmer der Arbeitgeberin mit einem Punktanteil von 27 Punkten ersetzt wird.

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