11 Sa 2116/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-13, 11 Sa 2116/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-13, 11 Sa 2116/05
11 Sa 2116/05Arbeitsgericht13.07.2006
Regest
Hochschulbereich: Unbegründete Feststellungsklage auf Bestehen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses, weil durch die "Beauftragung" des Klägers "mit der nebenberuflichen Teilvertretung des Am-tes einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für die Zeit vom .... bis zum ...." ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 2116/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-13
Aktenzeichen: 11 Sa 2116/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0713.11SA2116.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: §§ 54,59 HG NW, § 42, 56 HRG
Leitsätze
Hochschulbereich:
Unbegründete Feststellungsklage auf Bestehen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses, weil durch die "Beauftragung" des Klägers "mit der nebenberuflichen Teilvertretung des Am-tes einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für die Zeit vom .... bis zum ...." ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet worden ist.
Tenor
Auf die Berufung des beklagten L3xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11.10.2005 - 3 Ca 3097/04 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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