Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-13, 11 Sa 2116/05

11 Sa 2116/05Arbeitsgericht13.07.2006

Regest

Hochschulbereich: Unbegründete Feststellungsklage auf Bestehen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses, weil durch die "Beauftragung" des Klägers "mit der nebenberuflichen Teilvertretung des Am-tes einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für die Zeit vom .... bis zum ...." ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 2116/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-13

Aktenzeichen: 11 Sa 2116/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0713.11SA2116.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: §§ 54,59 HG NW, § 42, 56 HRG

Leitsätze

Hochschulbereich:

Unbegründete Feststellungsklage auf Bestehen eines (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses, weil durch die "Beauftragung" des Klägers "mit der nebenberuflichen Teilvertretung des Am-tes einer Lehrkraft für besondere Aufgaben für die Zeit vom .... bis zum ...." ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art begründet worden ist.

Tenor

Auf die Berufung des beklagten L3xxxx wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11.10.2005 - 3 Ca 3097/04 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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