12 Sa 251/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-20, 12 Sa 251/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-20, 12 Sa 251/06
12 Sa 251/06Arbeitsgericht20.06.2006
Regest
Zum "Altfall" im Sinne des sogenannten Altfälle-Runderlasses des Kultusministeriums NW vom 25.08.1992, in welchem zwischen dem Personenkreis der Altfälle, bei denen bei der Höhergruppierung nach Ablauf einer 15-jährigen Bewährungszeit vom Planstellenerfordernis abzusehen ist, und dem Personenkreis der "Neufälle", bei denen eine Planstelle zur Verfügung stehen muss, differenziert wird.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 251/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 12 Sa 251/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0620.12SA251.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BAT § 22; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Leitsätze
Zum "Altfall" im Sinne des sogenannten Altfälle-Runderlasses des Kultusministeriums NW vom 25.08.1992, in welchem zwischen dem Personenkreis der Altfälle, bei denen bei der Höhergruppierung nach Ablauf einer 15-jährigen Bewährungszeit vom Planstellenerfordernis abzusehen ist, und dem Personenkreis der "Neufälle", bei denen eine Planstelle zur
Verfügung stehen muss, differenziert wird.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.01.2006 - 5 Ca 1842/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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