13 Ta 279/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-13, 13 Ta 279/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-13, 13 Ta 279/06
13 Ta 279/06Arbeitsgericht13.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 279/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-13
Aktenzeichen: 13 Ta 279/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0613.13TA279.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 40 BetrVG, § 33 RVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.04.2006 - 2 BV 6/06 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 9.200,00 € festgesetzt.
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