13 Sa 1776/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-04-03, 13 Sa 1776/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-04-03, 13 Sa 1776/05
13 Sa 1776/05Arbeitsgericht03.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 1776/05 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-03
Aktenzeichen: 13 Sa 1776/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0403.13SA1776.05.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 102 BetrVG; § 17 KSchG
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 12.04.2005 - 2 Ca 3017/04 - wird insoweit zurückgewiesen, wie festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die arbeitgeberseitige Kündigung vom 28.09.2004 nicht beendet wurde.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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