18 Sa 2104/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-29, 18 Sa 2104/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-29, 18 Sa 2104/05
18 Sa 2104/05Arbeitsgericht29.03.2006
Regest
Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2104/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-29
Aktenzeichen: 18 Sa 2104/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0329.18SA2104.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 und 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 84 Abs. 2 SGB IX
Leitsätze
Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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