Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-29, 18 Sa 2104/05

18 Sa 2104/05Arbeitsgericht29.03.2006

Regest

Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2104/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-29

Aktenzeichen: 18 Sa 2104/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0329.18SA2104.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 und 2 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 84 Abs. 2 SGB IX

Leitsätze

Die Nichtdurchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht zur Unwirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass die Wiederherstellung der

Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers völlig ungewiss ist und eine Versetzungsmöglichkeit auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht besteht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 27.09.2005 - 5 Ca 2970/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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