Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-28, 12 Sa 2347/05

12 Sa 2347/05Arbeitsgericht28.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 2347/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-28

Aktenzeichen: 12 Sa 2347/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0328.12SA2347.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. kammer

Normen: BGB § 626, KSchG §

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird zurückgewiesen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.11.2005 - 1 Ca 1290/05 - wird aus Gründen der Klarstellung in der Hauptsache wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 07.04.2005 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag zu 1. zu den vertragsgemäßen Arbeitsbedingungen als Auslieferungsfahrerin weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

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