11 Sa 1130/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-15, 11 Sa 1130/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-15, 11 Sa 1130/05
11 Sa 1130/05Arbeitsgericht15.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1130/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-15
Aktenzeichen: 11 Sa 1130/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0315.11SA1130.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 102 BetrVG
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.01.2005 - 9 Ca 1599/04 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Fa. H2xxxxx B1xxxxxxx GmbH nicht durch die Kündigung vom 26.02.2004 aufgelöst wurde.
Die Kostenentscheidung bleibt den Schlussurteil vorbehalten.
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