13 TaBV 187/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-08, 13 TaBV 187/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-03-08, 13 TaBV 187/05
13 TaBV 187/05Arbeitsgericht08.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 187/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-08
Aktenzeichen: 13 TaBV 187/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0308.13TABV187.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG; § 99 Abs. 1 BetrVG; § 5 ZPO
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.11.2005 - 2 BV 10/05 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen bis zum 03.08.2005 auf 12.022,51 € und für das Verfahren im Allgemeinen danach auf 10.734.38 € festgesetzt.
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