19 Sa 1774/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-28, 19 Sa 1774/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-28, 19 Sa 1774/05
19 Sa 1774/05Arbeitsgericht28.02.2006
Regest
Eine Beschäftigungssicherungsregelung in einem Standorttarifvertrag, wonach Kündigun-gen, die wider Erwarten aufgrund starker Auftragseinbrüche betriebsbedingt notwendig werden, der Zustimmung der Tarifparteien bedürfen, ist so auszulegen, dass es der Zustimmung der Tarifparteien und des unerwarteten Auftragseinbruchs bedarf.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1774/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: 19 Sa 1774/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0228.19SA1774.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Leitsätze
Eine Beschäftigungssicherungsregelung in einem Standorttarifvertrag, wonach Kündigun-gen, die wider Erwarten aufgrund starker Auftragseinbrüche betriebsbedingt notwendig
werden, der Zustimmung der Tarifparteien bedürfen, ist so auszulegen, dass es der
Zustimmung der Tarifparteien und des unerwarteten Auftragseinbruchs bedarf.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 18.08.2005 - 1 Ca 883/05 - abgeändert:
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vom 29.04.2005 nicht beendet wurde.
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Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
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