Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-17, 10 Sa 1869/05

10 Sa 1869/05Arbeitsgericht17.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1869/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-17

Aktenzeichen: 10 Sa 1869/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0217.10SA1869.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 626 BGB§ 1 Abs. 2 KSchG§ 102 Abs. 1 BetrVG

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 16.08.2005 - 3 Ca 273/05 O - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.02.2005 nicht zum 11.02.2005 beendet worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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