10 TaBV 193/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-01, 10 TaBV 193/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-01, 10 TaBV 193/05
10 TaBV 193/05Arbeitsgericht01.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 193/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-01
Aktenzeichen: 10 TaBV 193/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0201.10TABV193.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG § 99 Abs. 1 BetrVG § 5 ZPO
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.11.2005 - 2 BV 30/05 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 5.152,50 € festgesetzt.
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