Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-26, 15 Sa 1905/05

15 Sa 1905/05Arbeitsgericht26.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1905/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-26

Aktenzeichen: 15 Sa 1905/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0126.15SA1905.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 315 BGB; § 1 KSchG

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 31.08.2005 - 2 Ca 561/05 - abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 01.03.2005 nicht aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnungen vom 04.02.2005 und 15.02.2005 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger über den 31.10.2005 hinaus weiter zu beschäftigen. Der Auflösungsantrag des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten der 1. Instanz trägt die Beklagte. Von den Kosten der 2. Instanz trägt die Beklagte 8/10, der Kläger 2/10.

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