13 TaBV 196/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-23, 13 TaBV 196/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-23, 13 TaBV 196/05
13 TaBV 196/05Arbeitsgericht23.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 196/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-23
Aktenzeichen: 13 TaBV 196/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0123.13TABV196.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 33 RVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberinnen zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 11.11.2005 _ 4 BV 64/04 abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50,47 € festgesetzt.
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