13 TaBV 116/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-20, 13 TaBV 116/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-20, 13 TaBV 116/04
13 TaBV 116/04Arbeitsgericht20.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 116/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-20
Aktenzeichen: 13 TaBV 116/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0120.13TABV116.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 99 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 7 des Bundesentgelttarifvertrages in der Chemi-schen Industrie (BETV
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 03.08.2004 - 1 BV 38/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor folgende Fassung erhält:
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung des Arbeitnehmers W1xxxx P1xxxx von der Entgeltgruppe E 4 in die Entgeltgruppe E 2 des § 7 des Bundesentgelttarifvertrages in der chemischen Industrie vom 18.07.1987 in der Fassung vom 30. September 2004 wird ersetzt
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