Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-18, 14 Sa 1126/05

14 Sa 1126/05Arbeitsgericht18.01.2006

Regest

Eine ordentliche Änderungskündigung, bei der die neuen Arbeitsbedingungen sofort in Kraft treten sollen, ist sozial ungerechtfertigt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1126/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-18

Aktenzeichen: 14 Sa 1126/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0118.14SA1126.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 2 KSchG

Leitsätze

Eine ordentliche Änderungskündigung, bei der die neuen Arbeitsbedingungen sofort in Kraft treten sollen, ist sozial ungerechtfertigt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 12.04.2005 - 2 Ca 4197/04 - wird kostenfällig zurückgewiesen.

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