10 TaBV 123/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-13, 10 TaBV 123/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-13, 10 TaBV 123/05
10 TaBV 123/05Arbeitsgericht13.01.2006
Regest
Die satzungsmäßige Begrenzung der Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes auf einen Teil seiner Mitglieder verstößt weder gegen den vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 TVG und auch nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 123/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: 10 TaBV 123/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0113.10TABV123.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 ArbGG, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG
Leitsätze
Die satzungsmäßige Begrenzung der Tarifzuständigkeit eines Arbeitgeberverbandes auf einen Teil seiner Mitglieder verstößt weder gegen den vereinsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz, noch gegen die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 TVG und auch nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.02.2005 - 9 BV 243/04 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.