18 Sa 1438/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-11, 18 Sa 1438/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-11, 18 Sa 1438/05
18 Sa 1438/05Arbeitsgericht11.01.2006
Regest
Auch teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Beklagten mit einer arbeitsvertraglich verein-barten kapazitätsorientierten Jahresarbeitszeit steht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund der Garantie in § 3 Ziff. 10.5 Satz 4 ErgänzungsTV MITROPA AG die Vergütung der monatlichen Sollarbeitszeit zu. Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt für diese Arbeit-nehmer 1/12 der vereinbarten Jahresarbeitszeit
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1438/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-11
Aktenzeichen: 18 Sa 1438/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0111.18SA1438.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 4 EFZG, § 3 Ziffern 3.1., 5.1., 10.1., 10.5 ErgänzungsTV MITROPA AG vom 27.06.1997
Leitsätze
Auch teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Beklagten mit einer arbeitsvertraglich verein-barten kapazitätsorientierten Jahresarbeitszeit steht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund der Garantie in § 3 Ziff. 10.5 Satz 4 ErgänzungsTV MITROPA AG die Vergütung der monatlichen Sollarbeitszeit zu. Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt für diese Arbeit-nehmer 1/12 der vereinbarten Jahresarbeitszeit
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2005 - 9 Ca 779/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.