2 Ta 333/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-04, 2 Ta 333/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-04, 2 Ta 333/05
2 Ta 333/05Arbeitsgericht04.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 333/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-04
Aktenzeichen: 2 Ta 333/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0104.2TA333.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, 1 Abs. 1 b, 2 Abs. 2 HAG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 19.04.2005 - 3 Ca 3182/04 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für zulässig erklärt.
Das beklagte Land hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.600,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.