Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-21, 10 TaBV 173/05

10 TaBV 173/05Arbeitsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 173/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 10 TaBV 173/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1221.10TABV173.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 98 ArbGG§§ 76, 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 17.10.2005 - 1 BV 15/05 - abgeändert.

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand ''Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Betrieb der Arbeitgeberin" wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, Peter Schmidt, bestellt.

Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.

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