Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-20, 19 Sa 1375/05

19 Sa 1375/05Arbeitsgericht20.12.2005

Regest

Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1375/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-20

Aktenzeichen: 19 Sa 1375/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1220.19SA1375.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kasmmer

Normen: §§ 275, 315 BGB

Leitsätze

Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur

Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 25.05.2005 - 3 Ca 1497/04 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, den Kläger als Arbeiter zu beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

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