19 Sa 1375/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-20, 19 Sa 1375/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-20, 19 Sa 1375/05
19 Sa 1375/05Arbeitsgericht20.12.2005
Regest
Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1375/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-20
Aktenzeichen: 19 Sa 1375/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1220.19SA1375.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kasmmer
Normen: §§ 275, 315 BGB
Leitsätze
Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur
Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 25.05.2005 - 3 Ca 1497/04 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, den Kläger als Arbeiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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