4 Ta 435/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-12, 4 Ta 435/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-12, 4 Ta 435/05
4 Ta 435/05Arbeitsgericht12.07.2005
Regest
Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Ta 435/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-12
Aktenzeichen: 4 Ta 435/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0712.4TA435.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 114, 119 ZPO
Leitsätze
Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen
ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.
Tenor
Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH-Bewilligung für den Mehrvergleich durch den PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 08.06.2005
- 3 Ca 755/05 - wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.864,39 € festgesetzt.
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