Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-11, 2 Ta 576/04

2 Ta 576/04Arbeitsgericht11.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 576/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-11

Aktenzeichen: 2 Ta 576/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0711.2TA576.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.06.2004 - 3 Ca 2883/04 abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichtsgerichten wird für

unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der

Beklagten an das Amtsgericht Dortmund verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu

tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 541,50 €

festgesetzt.

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