Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-21, 12 Sa 2090/04

12 Sa 2090/04Arbeitsgericht21.06.2005

Regest

Eine selbständige Tätigkeit (BAT Anlage 1 a Teil II L Vergütungsgruppe V c Fg. 1) erfordert eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabengebiets.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 2090/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-21

Aktenzeichen: 12 Sa 2090/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0621.12SA2090.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BAT §§ 22, 23; BAT Anlage 1 a Teil II L

Leitsätze

Eine selbständige Tätigkeit (BAT Anlage 1 a Teil II L Vergütungsgruppe V c Fg. 1) erfordert eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse

Eigenständigkeit des Aufgabengebiets.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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