18 Sa 2411/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-15, 18 Sa 2411/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-15, 18 Sa 2411/04
18 Sa 2411/04Arbeitsgericht15.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2411/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-15
Aktenzeichen: 18 Sa 2411/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0615.18SA2411.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 133, 157, 397 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Herne vom 05.11.2004 - 1 Ca 4062/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.663,89 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 459,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 % auferlegt.
Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger zu 81 % und die Beklagte zu 19 % zu tragen.
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