13 TaBV 26/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-10, 13 TaBV 26/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-10, 13 TaBV 26/05
13 TaBV 26/05Arbeitsgericht10.06.2005
Regest
Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat bei zwei Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 26/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-10
Aktenzeichen: 13 TaBV 26/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0610.13TABV26.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 3 BetrVG; § 19 BetrVG; § 38 BetrVG
Leitsätze
Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat bei zwei Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen.
Tenor
Auf die Beschwerde des Betriebsratsmitglieds B1xxxxxxxx wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 26.11.2004 - 1 BV 31/04 – abgeändert.
Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder vom 18.05.2004 wird für unwirksam erklärt
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