18 Sa 1962/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-08, 18 Sa 1962/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-08, 18 Sa 1962/04
18 Sa 1962/04Arbeitsgericht08.06.2005
Regest
Der Beweiswert einer nach einer ärztlichen Untersuchung am 01.09.2003 erstellten Erstbescheinigung, die eine Arbeitsunfähigkeit vom 01.09. bis 15.09.2003 bescheinigt, ist erschüt-tert, wenn der betroffene Arbeitnehmer, dem in der Zeit vom 11.08.2003 bis zum 29.08.2003 Urlaub gewährt war, den für den 29.08.2003 gebuchten Rückflug am 28.08.2003 auf den 11.09.2003 umbucht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1962/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-08
Aktenzeichen: 18 Sa 1962/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0608.18SA1962.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 3, 4, 5 EFZG, § 286 Abs. 1 ZPO
Leitsätze
Der Beweiswert einer nach einer ärztlichen Untersuchung am 01.09.2003 erstellten
Erstbescheinigung, die eine Arbeitsunfähigkeit vom 01.09. bis 15.09.2003 bescheinigt, ist erschüt-tert, wenn der betroffene Arbeitnehmer, dem in der Zeit vom 11.08.2003 bis zum 29.08.2003 Urlaub gewährt war, den für den 29.08.2003 gebuchten Rückflug am 28.08.2003 auf den 11.09.2003 umbucht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 14.09.2004 - 1 Ca 430/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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