Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-19, 2 Ta 662/04

2 Ta 662/04Arbeitsgericht19.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 662/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-19

Aktenzeichen: 2 Ta 662/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0519.2TA662.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.09.2004 - 1 Ca 581/04 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Paderborn verwiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 12.000,-- € festgesetzt.

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