Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-14, 8 Sa 2371/04

8 Sa 2371/04Arbeitsgericht14.05.2005

Regest

Ausschluss von Gratifikationsleistung bei verweigerter Vertragsänderung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 2371/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-14

Aktenzeichen: 8 Sa 2371/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0514.8SA2371.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB §§ 242, 611, 612 a

Leitsätze

Ausschluss von Gratifikationsleistung bei verweigerter Vertragsänderung

Tenor

Parallelsache zu 8 Sa 2196/04

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen 25.10.2004

  • 4 (2) Ca 401/04 - vom abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Gratifikation für das Jahr 2003 958,46 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.02.2004.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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