10 TaBV 42/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-13, 10 TaBV 42/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-13, 10 TaBV 42/05
10 TaBV 42/05Arbeitsgericht13.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 42/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 10 TaBV 42/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0513.10TABV42.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 8 Abs. 2 BRAGO§ 99 BetrVG§ 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG (alt), § 42 Abs. 4 GKG (neu)
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Gesamtpersonalrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 04.02.2005 - 1 (2) BV 18/04 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 2.820,00 € festgesetzt.
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