11 Sa 1450/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-10, 11 Sa 1450/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-10, 11 Sa 1450/01
11 Sa 1450/01Arbeitsgericht10.05.2005
Regest
1. Ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit der Metallindustrie NW vom 23.10.1997 vereinbart hat, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die er entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht während der Arbeitsphase realisiert hat. 2. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub schuld-haft nicht rechtzeitig gewährt hat und deshalb schadensersatzpflichtig
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1450/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: 11 Sa 1450/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0510.11SA1450.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
- Ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell auf der Grundlage des
Tarifvertrages zur Altersteilzeit der Metallindustrie NW vom 23.10.1997 vereinbart hat, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die er entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht während der Arbeitsphase realisiert hat.
- Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub schuld-haft nicht rechtzeitig gewährt hat und deshalb schadensersatzpflichtig
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.08.2001 - 2 Ca 432/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen
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