Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-28, 10 TaBV 45/05

10 TaBV 45/05Arbeitsgericht28.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 45/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-28

Aktenzeichen: 10 TaBV 45/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0428.10TABV45.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 99, 100 BetrVG§ 8 Abs. 2 BRAGO

Tenor

Auf die Beschwerde des Arbeitgebers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.01.2005 - 4 BV 30/04 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 28.452,78 € festgesetzt.

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